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Welcher Studierende könnte einen Nebenverdienst nicht gut gebrauchen? Damit das Studium nicht leidet, sollte es aber auch nicht mehr als ein Nebenjob sein.

Rechtliche Bestimmungen
Internationale Studierende dürfen 90 Tage oder 180 halbe Tage (à 4 Stunden) arbeiten. Die Ausländerbehörde muss über einen solchen Job informiert werden.
Hochschuljobs sind sehr begehrt. Wenn Sie Interesse an einem solchen Job haben, sollten Sie sich im Sekretariat Ihres Institutes nach studentischen oder wissenschaftlichen Hilfskraftstellen und Tutorenstellen erkundigen. Die Bibliotheken machen manchmal Aushänge mit Angeboten. Auch die Studentenwerke besetzen eventuell Tutorenstellen.

Jobvermittlung für Studierende
Zusammen mit der Agentur für Arbeit haben die Studentenwerke an der Hochschule, teilweise auch in der örtlichen Agentur für Arbeit, eine Jobvermittlung für Studierende eingerichtet.
Hier gibt es Kurzzeitjobs wie Schreibarbeiten und Hilfstätigkeiten in Firmen und Fabriken. Sie sollten Ihren Studentenausweis oder Reisepass sowie zwei Passbilder mitbringen.

Jobangebote im Internet
Neben dem klassischen Weg der Stellensuche - über Anzeigen, die in den Mittwochs- und Samstagsausgaben der Tageszeitungen erscheinen - setzen sich in den letzten Jahren Jobbörsen im Internet zunehmend durch.
Die meisten Stellenanzeigen aus den Tageszeitungen finden Sie mittlerweile auch im Internet. Zudem gibt es Jobbörsen, die sich eher auf die studentische und/oder akademische Stellensuche spezialisiert haben.

Arbeitsrecht strikt einhalten
Die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für internationale Studierende sind sehr streng. Sie können ausgewiesen werden, wenn Sie dagegen verstoßen! Erkundigen Sie sich unbedingt vor Annahme eines Jobs, ob Sie dazu berechtigt sind. Die Berater für Internationales im Studentenwerk Ihrer Hochschule beraten Sie gerne. Weitere Informationen über die rechtlichen Bestimmungen für studentische Nebenjobs haben wir für Sie in einem PDF zusammengestellt.

Vergessen Sie nicht, dass Sie am Ende des Jahres eine Steuererklärung für Ihre Erwerbstätigkeit einreichen müssen.

Mehr Informationen finden Sie hier.